Euro-Scheine und Münzen mit Holzbuchstaben, die das Wort ‚Spenden‘ bilden.

Zustiftungen. Werte die bleiben. Dauerhaft Gutes tun.

Eine Entscheidung für die Ewigkeit

Stiftungskapital: Mit einer Zustiftung beteiligen Sie sich am Stiftungskapital, dem Grundstockvermögen unserer Kolping-Stiftung. Es ist eine Entscheidung für die Ewigkeit. Zustiftungen werden nicht verbraucht. Es erhöht sich nachhaltig die Vermögenssituation der Kolping-Stiftung.

Da Stiftungsvorstand und Stiftungsrat ehrenamtlich arbeiten, stehen die Erträge der Kolping-Stiftung nahezu ungeschmälert für die Förderung der Stiftungszwecke zur Verfügung.

Mindestbetrag: Der Mindestbetrag für eine Zustiftung beträgt 1.854 EUR. Mit dem Betrag verbinden wir die Gründung der Kolping Gemeinschaft in Ingolstadt, die am 22. Januar 1854 erfolgte.

Eine Zustiftung, die Ihren Namen trägt: Dank einer Zustiftung kann ein von den Zustiftenden selbst gewählter Stiftungszweck der im Rahmen der Satzungszwecke der Kolping-Stiftung liegen muss, nachhaltig und langfristig gefördert werden.

Ab 25.000 EUR kann eine Zustiftung den Namen des Zustiftenden tragen. Mehr zur Gründung einer Zustiftung erfahren Sie hier im Detail.

Zustiftungen sind jederzeit möglich. Mit Ihrer Spende oder Zustiftung sichern Sie nachhaltig die Arbeit der Kolping-Stiftung Ingolstadt.

Wir sagen Danke: Als Dankeschön informieren wir Spender und Zustiftende der Kolping-Stiftung exklusiv über besondere Veranstaltungen, die jährlichen Stiftertage und den jährlichen Stifterbrief.

Steuerliche Bescheinigung: Zustiftende erhalten im Rahmen der steuerlichen Vorschriften eine Bescheinigung.

Ihre Fragen. Wir helfen gerne.

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne. Wir arbeiten ehrenamtlich und bitten, uns kurz Ihre Kontaktdaten mitzuteilen. Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.

Vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!